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   OVG Niedersachsen, 27.11.2002 - 4 ME 136/02   

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https://dejure.org/2002,19685
OVG Niedersachsen, 27.11.2002 - 4 ME 136/02 (https://dejure.org/2002,19685)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.11.2002 - 4 ME 136/02 (https://dejure.org/2002,19685)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. November 2002 - 4 ME 136/02 (https://dejure.org/2002,19685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Freibetrag für Erwerbstätige

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 1 S 2 BSHG; § 76 Abs 2a BSHG
    Bedürfnisprüfung; Einkommen; Erwerbseinkommen; Erwerbstätigkeit; Freibetrag; Hilfe zum Lebensunterhalt; Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 571
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 09.07.1998 - 4 L 3511/97

    Übernahme von Kindergartengebühren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2002 - 4 ME 136/02
    In der Zeit vom 27. Juni 1993 (Inkrafttreten des FKPG) bis zum 1. August 1996 (Inkrafttreten des Sozialhilfereformgesetzes) war § 76 Abs. 2 a BSHG allerdings auch im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen und der Gesetze, die auf § 76 BSHG verweisen (z.B. § 90 Abs. 4 SGB VIII), anzuwenden (Beschl. d. Sen. v. 9.7.1998 - 4 L 3511/97 -).
  • VG Schwerin, 17.12.1996 - 6 B 917/96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.2002 - 4 ME 136/02
    Der Antragsgegner meint, gestützt auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 17. Dezember 1996 (6 B 917/96), der Freibetrag für Erwerbstätige sei nach dem eindeutigen und nicht weiter auslegungsfähigen Wortlaut der Vorschrift nur "bei Personen, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten", vom Erwerbseinkommen abzusetzen; es sei also nur dann, wenn dem Einkommensbezieher bereits ohne die Absetzung des Freibetrages Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren sei, zur Ermittlung der Höhe der Leistung der Freibetrag vom Erwerbseinkommen abzusetzen.
  • VG Düsseldorf, 20.08.2004 - 13 K 402/01

    Anforderungen an das Vorliegen des sozialhilferechtlichen Anspruchs auf Gewährung

    Für die Anwendung des § 76 Abs. 2a BSHG bei der Berechnung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG: OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. November 2002 - 4 ME 136/02 -, FEVS 54, 382 (383 f.); VG Lüneburg, Beschluss vom 27. November 1997 - 6 B 177/97 -, info also 1998, 83 f.; Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV), NDV 1999, 176 (177); Zeitler, NDV 1996, 389 (392); dagegen: VG Schwerin, Beschluss vom 17. Dezember 1996 - 6 B 917/96 -, DVP 1997, 473.
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